Der Begriff Heurige hat in Österreich zwei Bedeutungen. Zum Einen ist es ein Jungwein und zum anderen ist es der Buschenschank. Dass die österreichischen Weinbauern ihren eigenen Wein ohne Erlaubnis ausschenken dürfen, geht auf die Zeit des Kaisers Joseph II. im Jahre 1784 zurück. 1975 wurde dann das Buschenschankgesetz erlassen, was bedeutet, dass die Heurigen keinem Landesgesetz unterliegen und somit auch keine Gewerbeanmeldung benötigen. Den Eigentümern ist es auch erlaubt, heimische Produkte zu verkaufen sowie warme Essen auszugeben.
Allerdings ist es echten Heurigen vorgegeben, dass diese auf einem ausgewiesenen Gebiet sein und diese nur in der Hauptsaison geöffnet werden dürfen.